I. Geltungsbereich/Vertragsschluss
Aufträge über die Webseite www.perfect-proof.de zwischen der Firma Koch Lichtsatz und Scan GmbH, im folgenden Auftragnehmer genannt, und dem Auftraggeber werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Allgemeiner Geschäftsbedingungen ausgeführt. Auftraggeber im Sinne dieser Bedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmen. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben vorbehalten. Eine Bestellung auf der Webseite stellt ein bindendes Angebot für den Abschluss eines Kaufvertrages über die von uns angebotenen Waren dar. Der Vertrag ist nur zustande gekommen, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung per Email an den Kunden gesandt hat, spätestens jedoch mit Erhalt der Ware.
Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Bei Bestellung auf Rechnung Dritter, unabhängig, ob im eigenen oder fremden Namen, gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. In beiden Fällen versichert der Besteller mit der Erteilung eines solchen Auftrages stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt.
Offensichtlich gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland oder gegen ethische Grundwerte verstoßende Druckaufträge werden nicht bearbeitet.
II. Preise
Die auf der Webseite des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die vom Auftraggeber zugrundeliegenden Auftragsdaten den auf der Webseite genannten Anforderungen genügen. Kosten für Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten oder ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden mit 60,00 EUR pro Stunde berechnet.Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Diese Zusatzkosten sind der Preisliste zu entnehmen.
III. Zahlung
Es gelten die dem Auftraggeber bei der Bestellung angegebenen Zahlungsarten.Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
Bei außergewöhnlichen Vorleistungen wie z.B. Bereitstellung großer Materialmengen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, der gemäß dem Diskontsatzüberleitungsgesetz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Für die Aufgabe einer schriftlichen Zahlungserinnerung berechnen wir 15,00 EUR Mahnkosten. Erfolgt innerhalb von acht (8) Werktagen nach Zugang derselben keine Zahlung, beschreiten wir den Rechtsweg.
Wird eine Warensendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, auf dessen Wunsch ein weiteres Mal an ihn versandt, so hat er die hierfür anfallenden Kosten zu tragen.
Handelt es sich bei dem Rechnungsempfänger um einen Unternehmer mit Sitz im EU-Ausland und verfügt dieser über eine gültige Ust.-IDNr., so ergeht die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis. Ist aufgrund einer falschen Ust-IDNr. die Lieferung als steuerfrei behandelt worden und beruhte dies auf einer unrichtigen Angabe des Kunden, die der Auftragnehmer auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte, so schuldet der Unternehmer die entgangene Steuer. Handelt es sich bei dem Rechnungsempfänger um einen Unternehmer mit Sitz in Nicht-EU-Ländern, so ergeht die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis.
Im Falle der Nichtannahme der Ware gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug.
Nachträglich, d. h. nach unserer Auftragsannahme, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.). Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers oder Anschriftenberichtigungen durch den Zustelldienst (falsche oder unvollständige Adressangaben), werden pauschal mit einer Gebühr von 10,00 EUR inkl. 16% MwSt. in Rechnung gestellt.
Die von uns erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt etwaiger Irrtümer. Wir können bis spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber eine neue, berichtigte Rechnung erstellen. Sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung von diesem als genehmigt, es sei denn, sie wird innerhalb dieser Frist schriftlich unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition uns gegenüber gerügt. Nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist ist eine Änderung der Rechnung ausgeschlossen. Dies gilt auch für gewünschte Änderungen des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsanschrift. Die Sechs-Wochen-Frist berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen AGB bestimmten kürzeren Fristen.
IV. Lieferung
Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.Vorbehaltlich reibungslosen Betriebsablaufs können Sie den Erhalt der bestellten Waren innerhalb der auf unserer Webseite angegebenen Lieferfristen erwarten. Der Auftragnehmer haftet allerdings nicht für die Einhaltung dieser Liefertermine, es sei denn, ein solcher Termin wurde dem Auftraggeber in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesichert. In diesem Fall beschränkt sich die Ersatzpflicht des Auftragnehmers auf die Höhe des Auftragswertes. Weitergehende Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen können dem Auftragnehmer auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es sei denn, dem Auftraggeber ist eine andere Annahme-/Sammelstelle benannt worden. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transportes der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Anderenfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.
V. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
Die nachfolgende Regelung gilt nur im kaufmännischen Verkehr: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
VI. Beanstandungen/Gewährleistungen
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig und schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb von 4 Wochen, nachdem die Waren das Lieferwerk verlassen haben, ebenfalls schriftlich geltend gemacht werden.
Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Kunden abtritt.
Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
Falls die vom Kunden gestellten Daten nicht den Vorgaben des Auftragsnehmers, die auf der Webseite hinterlegt sind, entsprechen, werden diese nicht für den Druck aufbereitet. Dies gilt insbesondere für Dateien, die auf RGB-Farben basieren oder CMYK-Farbprofile beinhalten, Dateien mit geringer Auflösung und Dateien (PDFs) mit nicht eingebetteten Schriften. Etwaige Farbabweichungen bzw. Einbußen bei der Qualität des Endproduktes können nicht beanstandet werden.
VII. Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet.2. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
3. Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.
4. Sobald die Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder die Post übergeben ist, spätestens bei Verlassen der Unternehmensräume, trägt der Auftraggeber die Gefahr für die Ware. Der Gefahrübergang auf den Auftraggeber erfolgt auch bei Franko- und Frei-Haus-Lieferungen. Jede Sendung, bei der eine äußerliche Beschädigung vorliegt, ist vom Auftraggeber nur anzunehmen unter der Feststellung des Schaden seitens des Spediteurs/Frachtführers. Soweit dies unterbleibt, erlöschen alle Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer.
5. Alle übergebenen Vorlagen werden von sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen wir nur bis zum Materialwert übernommen. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
VIII. Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.IX. Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus gespeichert. Eine Rücksendung erfolgt nur, wenn der Kunde einen ausreichend frankierten, adressierten Rückumschlag beigelegt hat. Für eine Beschädigung haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
X. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.XI. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
Da die Erzeugnisse aufgrund der inhaltlichen Vorgaben des Kunden hergestellt werden, haftet der Kunde gegenüber dem Auftragnehmer dafür, dass er zur Nutzung, Weitergabe und Verbreitung aller übergebenen Daten bzw. zur Verfügung gestellten Vorlagen inkl. Texte und Bildmaterial uneingeschränkt berechtigt ist.Der Auftraggeber haftet ferner allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden, der Inhalt gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozessen der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
XIII. Impressum und Werbung
Auf Vertragserzeugnissen können wir mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf uns hinweisen. Eine Zustimmung durch den Auftraggeber kann nur verweigert werden, wenn er ein überwiegendes Interesse daran hat.Wir behalten uns vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster an Dritte zu versenden.